Vorschriften zur Pelztierhaltung



Die Pelztierhaltung in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des „Gutachten zur tiergerechten Haltung und Tötung von Pelztieren“ von 1986 sowie den Empfehlungen des Europarates von 1999. Diese Empfehlung, die auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse beruht, erhielt die einstimmige Unterstützung aller EU-Mitgliedsstaaten, der Pelztierzüchter, Wissenschaftler, Tierärzte, Ethologen und der Gruppen, die sich in besonderer Weise um das Wohlergehen der Tiere kümmern.

Die Empfehlung von 1999 hat Eingang in nationales Recht gefunden. Der europäische Pelztierzüchterverband, der Pelztierzüchter in 28 europäischen Ländern vertritt, hat seinen „Code of Practice“ überarbeitet und die Neuerungen berücksichtigt. Auf diese Weise können die ca. 6.000 Pelztierzüchter den Anforderungen der Empfehlung Genüge leisten.

Die Empfehlung enthält Richtlinien bezüglich Behausung, Farmhaltung, Gesundheitsuntersuchung, Forschung, Tötungsmethoden sowie Ausrüstung. Sie ist Grundlage für die Gewährleistung der Gesundheit und des Wohlergehens der gezüchteten Pelztiere, die zum Geltungsbereich der Empfehlung gehören. Das sind Nerz, Iltis, Rotfuchs, Eis- oder Polarfuchs, Nutria, Chinchilla und Finnraccoon. Die Standards variieren je nach Spezies und den Bedürfnissen der einzelnen Tiere, d.h. sie basieren auf den biologischen, umwelt- und verhaltensbedingten Bedürfnissen der Tiere. Dementsprechend haben die Pelztierzüchter durch Aufzuchtmethoden, tierärztliche Versorgung, Tierfutter, Ausrüstung, Schulung des Personals und Behausung das Wohlbefinden der Tiere zu sichern. Diese Verpflichtungen sind völlig im Sinne der Züchter, deren größtes Anliegen die Aufzucht gesunder Tiere mit besten Fellen ist.

Außerdem verbietet die Empfehlung den Einsatz von Medikamenten oder Substanzen, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere schädigen könnten.

Die Pelztierhalter in Deutschland dürfen nach dem Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 ihre Betriebe bis zum 5. Juli 2022 nach den Vorgaben der Europaratsempfehlung fortführen, sofern sie über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes verfügen.
Nach Ablauf dieser Frist kann ein Züchter / eine Züchterin einen Neuantrag auf Erlaubnis stellen. Diese wird zunächst für eine Dauer von zehn Jahren gewährt, sofern die in dem Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 niedergelegten Vorgaben erfüllt werden.
Diese Vorgaben, insbesondere die Umstellung auf Mindestgrundflächen der Haltungssysteme sowie die Bereitstellung von Schwimmwasser für Farmnerze, können unsere Züchter nicht erfüllen. Zu diesem Ergebnis kam bereits am 4. Dezember 2014 das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das auf der Basis eines eigens dafür angeforderten betriebswirtschaftlichen Gerichtsgutachtens schlussfolgert, dass eine „Nerzfarm unter den neuen Tierschutzanforderungen angesichts der internationalen Marktpreise für Nerzfelle nicht wirtschaftlich auskömmlich betrieben werden kann“. Daher erlaubte das Gericht ausdrücklich den Weiterbetrieb der betroffenen Nerzfarm auf Grundlage der alten Erlaubnis.
Aus veterinärmedizinischer Perspektive muss die Einführung des Schwimmwassers für Farmnerze als klarer Verstoß gegen die Prinzipien des Tierschutzes betrachtet werden. Selbst das Abschlussgutachten zum Forschungsprojekt an der Ludwig-Maximilians-Universität München kommt zu dem Ergebnis, dass „weiterer Forschungsbedarf in Detailfragen besteht, so dass abschließende Empfehlungen zu den Haltungsbedingungen für die Praxis aufgrund der vorliegenden Daten nicht gegeben werden können.“

Die Pelztierhaltung in Europa hat in Anlehnung an das Welfare Quality Project der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2009 das WelFur-Programm gestartet, nach dem die Haltung von Pelztieren künftig grundsätzlich praktiziert werden soll.
WelFur basiert auf den vier, in der Wissenschaft anerkannten Prinzipien für ein gutes Wohlergehen der Tiere: gute Unterbringung (good housing), gute Fütterung (good feeding), gute Gesundheit (good health) und angemessenes Verhalten (appropriate behaviour).
Seit Januar 2017 läuft die Umsetzung des WelFur-Programms auf den Pelztierfarmen in ganz Europa, nachdem die Testphase in den Jahren 2013 bis 2015 erfolgreich abgeschlossen worden sind.
Das WelFur-Programm wurde jetzt von der Europäischen Kommission als eine Self-Regulation- und Co-Regulation-Initiative anerkannt: https://www.eesc.europa.eu/en/policies/policy-areas/enterprise/database-self-and-co-regulation-initiatives/146